Wie lange dürfen Videoaufnahmen in Griechenland gespeichert werden?
Passiert nichts, müssen Aufnahmen von Überwachungskameras in Griechenland spätestens nach 15 Arbeitstagen gelöscht werden. Wird ein Vorfall gegen den Betrieb aufgezeichnet (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung), darf der Ausschnitt in einer separaten Datei 30 Tage aufbewahrt werden; betrifft der Vorfall Dritte, 3 Monate. Die Fristen stehen in Artikel 8 der Richtlinie 1/2011 der griechischen Datenschutzbehörde. Praktisch heißt das: Rekorder so einstellen, dass er innerhalb der Frist löscht, bei einem Vorfall den Ausschnitt sofort exportieren und Aufnahmen der Polizei übergeben, wenn sie sie rechtmäßig anfordert.
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Wie viele Tage dürfen Videoaufnahmen in Griechenland gespeichert werden?
Höchstens 15 Arbeitstage, wenn nichts passiert ist. Das ist eine Obergrenze, kein Zielwert: Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie der Zweck es erfordert.
Artikel 8 §1 der Richtlinie 1/2011 bestimmt, dass Daten für eine dem Zweck entsprechende Frist gespeichert und, wenn kein Vorfall eintritt, spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen vernichtet werden. Sonderregeln für bestimmte Bereiche (die Richtlinie nennt Kasinos) gehen vor. Die Behörde bestätigt, dass die Richtlinie neben der DSGVO gilt.
- Kein Vorfall: bis zu 15 Arbeitstage.
- Vorfall gegen den Betrieb: 30 Tage, in einer separaten Datei (§2).
- Vorfall, der Dritte betrifft: 3 Monate (§3).
Die übrigen Regeln – Kamerastandorte, Schilder, Beschäftigte, Verantwortlicher – stehen in unserem Leitfaden zu Videoüberwachung im Betrieb und DSGVO.
Was zählt als „Vorfall“, der eine längere Speicherung erlaubt?
Ein Ereignis, das in den Zweck der Kameras fällt, also den Schutz von Personen und Sachen. Die Richtlinie nennt Diebstahl, Raub und Körperverletzung als Beispiele.
Artikel 8 unterscheidet danach, wen der Vorfall betrifft. Die folgenden Beispiele sind hypothetisch:
- Ware aus Ihrem Geschäft gestohlen: Vorfall gegen Ihr Eigentum → Ausschnitt in separater Datei bis zu 30 Tage.
- Nächtlicher Einbruch in Ihr Lager: ebenfalls gegen Sie → bis zu 30 Tage.
- Auto eines Kunden auf Ihrem Parkplatz aufgebrochen: betrifft Dritte → bis zu 3 Monate.
- Passant an Ihrem Eingang angegriffen: betrifft Dritte → bis zu 3 Monate.
- Eine ruhige Woche: kein Vorfall → Löschung innerhalb der 15 Arbeitstage.
Die Verspätung oder „Leistung“ eines Mitarbeiters ist kein Vorfall: Kameras dürfen nicht zur Kontrolle oder Bewertung von Beschäftigten dienen (Art. 27 Gesetz 4624/2019, Art. 7 der Richtlinie).
Wie stelle ich DVR oder NVR so ein, dass Aufnahmen rechtzeitig gelöscht werden?
Stellen Sie am Rekorder eine maximale Speicherdauer in Tagen ein, innerhalb der 15 Arbeitstage, und prüfen Sie regelmäßig die älteste Aufnahme auf der Festplatte.
- Grenze in Tagen festlegen, nicht nur „überschreiben, wenn die Platte voll ist“. Bei großer Festplatte kann „wenn voll“ weit mehr Tage bedeuten als erlaubt.
- Richtig zählen: Der Rekorder zählt Kalendertage, die Regel Arbeitstage. Rein rechnerisch enthalten 14 Kalendertage immer weniger als 15 Arbeitstage – eine einfache, sichere Einstellung.
- Älteste Aufnahme prüfen, einmal im Monat: Finden Sie Aufnahmen, die älter sind als die Frist, funktioniert die Einstellung nicht.
- Uhrzeit des Rekorders prüfen: Eine falsche Uhrzeit macht einen Vorfall schwer auffindbar und schwer belegbar.
- Betreibt ein anderer das System, regeln Sie im Vertrag, wer die Speicherdauer einstellt und wer sie kontrolliert.
Was mache ich nach einem Vorfall mit den Videoaufnahmen?
Exportieren Sie den Ausschnitt sofort in eine separate Datei, bevor der Rekorderzyklus ihn löscht, speichern Sie ihn mit beschränktem Zugriff und löschen Sie ihn nach Fristablauf.
- Sofort exportieren: Der Überschreibzyklus läuft weiter. Nur den Ausschnitt des Vorfalls exportieren, keine ganzen Tage.
- Separate Datei: Artikel 8 §2 sieht die Aufbewahrung des Vorfalls „in einer separaten Datei“ vor.
- Begleitnotiz: Kamera, Datum und Uhrzeit, etwaige Abweichung der Rekorderuhr, wer wann exportiert hat.
- Sicherheit: Artikel 11 §1 verlangt Zugriffskontrolle auf das Archiv und sichere Übermittlung; als Beispiele nennt er verschlüsselte Speicherung und die digitale Signatur weitergegebenen Materials.
- Löschdatum: Notieren Sie von Anfang an, wann die 30 Tage oder 3 Monate ablaufen.
Wenn Sie die Aufnahmen über diese Fristen hinaus zu brauchen glauben, holen Sie vorher rechtlichen Rat ein.
Wie übergebe ich Videoaufnahmen in Griechenland an die Polizei?
Fordern Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sie rechtmäßig an, müssen Sie sie herausgeben. Sie dürfen sie auch von sich aus übergeben, wenn sie Beweis für eine Straftat in Ihren Räumen sein können.
Artikel 9 der Richtlinie verlangt für jede Weitergabe an Dritte eine Einwilligung – mit drei Ausnahmen:
- §2: Sie müssen Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei Daten übermitteln, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben rechtmäßig anfordern;
- §3: Sie dürfen ihnen Daten übermitteln, die Beweis für eine Straftat (z. B. Diebstahl, Körperverletzung) in Ihren Räumen sein können;
- §4: Sie dürfen solche Beweise der Person geben, die als Opfer oder Täter zu sehen ist.
Praktisch: Übergeben Sie eine Kopie, lassen Sie Ihre exportierte Datei unverändert und notieren Sie, was Sie wem wann gegeben haben. Geben Sie Aufnahmen nicht an andere Dritte weiter, etwa Nachbarn oder soziale Medien: Außerhalb der genannten Fälle verlangt die Richtlinie eine Einwilligung.
Was tun, wenn jemand die Aufnahmen verlangt, auf denen er zu sehen ist?
Binnen 15 Tagen eine Kopie oder Standbilder mit unkenntlich gemachten Dritten herausgeben, oder schriftlich antworten, dass die Person nicht zu sehen ist oder die Aufnahme gelöscht wurde. Ist sie einverstanden, können Sie ihr den Ausschnitt auch sofort zeigen.
Artikel 13 §1 der Richtlinie gibt jeder aufgenommenen Person ein Auskunftsrecht. Sie muss genaue Uhrzeit und Ort ihrer Anwesenheit angeben. Binnen 15 Tagen muss der Betrieb:
- eine Kopie des betreffenden Abschnitts oder gedruckte Standbilder herausgeben und dabei andere Personen unkenntlich machen (z. B. durch Verpixeln); oder
- schriftlich mitteilen, dass die Person nicht zu sehen ist oder der Abschnitt vernichtet wurde; oder
- mit Einverständnis der Person den Ausschnitt sofort zeigen – dann ist das Unkenntlichmachen Dritter nicht nötig.
Auch hier hilft ein richtig eingestellter Rekorder: Ist die Aufnahme bereits rechtmäßig gelöscht, ist die Antwort einfach. OVIT verbindet Sicherheitstechnik mit Einsatz vor Ort, und in Guardly sieht der Kunde Streifen, Vorfälle und Berichte in einem Live-Bild.
Auf einen Blick
- Ohne Vorfall werden Aufnahmen spätestens nach 15 Arbeitstagen gelöscht (Richtlinie 1/2011, Art. 8 §1).
- Vorfall gegen den Betrieb: 30 Tage in separater Datei; Vorfall, der Dritte betrifft: 3 Monate (Art. 8 §2–3).
- Rekorder in Tagen einstellen, nicht „wenn die Platte voll ist“; 14 Kalendertage bleiben immer unter 15 Arbeitstagen.
- Nach einem Vorfall den Ausschnitt sofort exportieren, mit Notiz und beschränktem Zugriff aufbewahren und nach Fristablauf löschen.
- Aufnahmen an die Polizei bei rechtmäßiger Anforderung oder als Beweis; an andere Dritte nur mit Einwilligung (Art. 9).
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Betrieb in Griechenland Videoaufnahmen speichern?
Höchstens 15 Arbeitstage, wenn nichts passiert. Nach einem Vorfall gegen den Betrieb 30 Tage, nach einem Vorfall, der Dritte betrifft, 3 Monate (Richtlinie 1/2011 Art. 8).
Muss ich in Griechenland Videoaufnahmen an die Polizei herausgeben?
Ja, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte sie im Rahmen ihrer Aufgaben rechtmäßig anfordern (Richtlinie 1/2011 Art. 9 §2).
Wie schnell muss ich auf eine Auskunftsanfrage zu Videoaufnahmen antworten?
Binnen 15 Tagen: Kopie oder Standbilder mit unkenntlich gemachten Dritten, oder schriftliche Antwort, dass die Person nicht zu sehen ist oder die Aufnahme gelöscht wurde (Richtlinie 1/2011 Art. 13 §1).
Quellen
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