Bodycams für Sicherheitspersonal: was die DSGVO in Griechenland erlaubt
Die griechische Datenschutzbehörde hat nach unserer Recherche keine eigene Leitlinie zu Bodycams für private Sicherheitskräfte erlassen. Ihre Richtlinie 1/2011 betrifft fest installierte Anlagen und erfasst eine Kamera an der Uniform daher nicht unmittelbar. Die DSGVO gilt jedoch vollständig: ein bestimmter Zweck, nur das Nötige aufnehmen, Betroffene im Moment der Aufnahme informieren, Aufnahmen löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Führen Sie vor jedem Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) durch: Pflicht bei systematischer, umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, in allen anderen Fällen gute Praxis.
Aktualisiert: 7 Min. LesezeitQuellen: 6
Hat die griechische Datenschutzbehörde Regeln für Bodycams bei Wachleuten erlassen?
Nein, wir haben keine gefunden. Der einzige verwandte Rechtsakt ist die Entscheidung 59/2018 zu einer Kamera an der Uniform eines Polizisten; sie enthält keine Regeln für private Sicherheitsdienste.
Wir haben auf dpa.gr nach den griechischen Begriffen für „Körperkameras“, „tragbare Kameras“, „Uniformkamera“ und nach „Bodycam“ gesucht (14. Oktober 2026). Einziges Ergebnis war die Entscheidung 59/2018: Nach einer Beschwerde über einen Polizisten mit einem kameraähnlichen Gerät an der Uniform konnte die Behörde nicht feststellen, ob gefilmt wurde, und richtete Empfehlungen an die Polizei zur Dokumentation von Beschwerdeprüfungen.
Ein Punkt gilt für alle Berufstätigen: Die Behörde stellte fest, dass der Einsatz einer Kamera im Dienst keine persönliche oder familiäre Tätigkeit ist, auch wenn der Beamte allein darüber entschieden hat. Die Entscheidung erging noch unter dem alten Gesetz 2472/1997 und betraf die Polizei, nicht ein Sicherheitsunternehmen.
Das kann sich ändern. Prüfen Sie vor dem Einsatz von Bodycams erneut auf dpa.gr, ob es neuere Leitlinien oder Entscheidungen gibt.
Gilt die Videoüberwachungs-Richtlinie 1/2011 für Bodycams?
Nicht unmittelbar. Die Richtlinie versteht unter Videoüberwachung fest an einem Ort installierte Anlagen, und eine Kamera an der Uniform ist keine solche. Die DSGVO gilt aber vollständig.
Nach Artikel 4 der Richtlinie 1/2011 sind Videoüberwachungsanlagen solche, die fest an einem Ort installiert sind und ständig oder in regelmäßigen Abständen arbeiten. Die Behörde stellt zudem klar, dass Handkameras, Fotoapparate und Mobiltelefone keine Videoüberwachungsanlagen sind. Zu Bodycams sagt sie nichts.
Das Filmen von Personen bleibt Verarbeitung personenbezogener Daten; die Behörde betont, dass schon das Livebild ohne Aufzeichnung Verarbeitung ist. Daher gelten die Grundsätze der DSGVO. Die Regeln der Richtlinie zu Verhältnismäßigkeit, Speicherdauer und Ton dienen als Maßstab, nicht als ausdrückliche Pflicht für Bodycams.
Welche DSGVO-Regeln gelten für Bodycams von Wachleuten?
Die Grundsätze aus Artikel 5: rechtmäßig und transparent, ein bestimmter Zweck, nur die nötigen Daten, Speicherung nur so lange wie nötig. Der Verantwortliche braucht zudem eine Rechtsgrundlage und muss die Einhaltung nachweisen können.
Art. 5 Abs. 1 DSGVO verlangt eine Verarbeitung rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent, für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke, beschränkt auf das Notwendige und nicht länger als erforderlich gespeichert. Für eine Bodycam heißt das:
- Schriftlich festgelegter Zweck: z. B. Dokumentation von Vorfällen und Schutz der Wachperson und Dritter, keine allgemeine Aufzeichnung der Schicht.
- Aufnahme nur bei Vorfällen: Daueraufzeichnung über die ganze Schicht lässt sich kaum als „notwendig“ begründen.
- Mildere Mittel zuerst: Die Richtlinie 1/2011 (Art. 5) fragt, ob ein weniger belastendes Mittel den Zweck erreicht; die Frage passt auch hier.
- Beschränkter Zugriff: wer ansieht, wer exportiert und wie das protokolliert wird.
Für fest installierte Kameras nennt die Behörde das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) als übliche Rechtsgrundlage. Zu Bodycams hat sie sich nicht geäußert; dokumentieren Sie die Grundlage in der Folgenabschätzung.
Die Kamera erfasst auch die Wachperson selbst. Für Videoüberwachung am Arbeitsplatz bestimmt Art. 27 Abs. 7 des Gesetzes 4624/2019, dass Aufnahmen nicht zur Bewertung der Leistung von Beschäftigten dienen dürfen und Beschäftigte schriftlich informiert werden. Ob das für Bodycams gilt, sagt das Gesetz nicht; wenden Sie es als Mindeststandard an.
Wie erfahren Menschen, dass eine Bodycam sie aufnimmt?
Im Moment der Aufnahme: sichtbare Kennzeichnung an der Uniform, ein mündlicher Hinweis zu Beginn der Aufnahme und eine vollständige Information vor Ort und online.
Art. 13 Abs. 1 DSGVO verlangt Informationen zum Zeitpunkt der Erhebung: Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage, das berechtigte Interesse bei Art. 6 Abs. 1 lit. f und die Empfänger. Weil die Kamera sich bewegt, reicht ein festes Schild am Eingang allein nicht. In der Praxis:
- deutliche Kennzeichnung an Uniform oder Kamera, dass aufgezeichnet wird;
- eine Aufnahmeanzeige (etwa ein Licht), solange die Kamera aufzeichnet;
- ein mündlicher Hinweis der Wachperson vor oder zu Beginn der Aufnahme, wo die Lage es erlaubt;
- eine vollständige Information vor Ort und auf einer Website, wie bei festen Kameras.
Was auf einem Schild für feste Kameras stehen muss, erklärt Videoüberwachung und DSGVO im Betrieb.
Ist Ton erlaubt, und wie lange dürfen Bodycam-Aufnahmen gespeichert werden?
Für feste Kameras verbietet die Richtlinie 1/2011 Ton und verlangt die Löschung binnen 15 Arbeitstagen, wenn nichts passiert. Für Bodycams gibt es keine eigene Regel; diese Grenzen sind der sicherste Maßstab.
Art. 6 §5 der Richtlinie verbietet die Verarbeitung von Ton zum Schutz von Personen und Sachen; Ausnahmen nur, wenn die Behörde ihn für unbedingt erforderlich hält. Viele Bodycams nehmen Ton auf. Wenn Sie Ton wollen, begründen Sie das gesondert in der Folgenabschätzung; sonst schalten Sie ihn ab.
Die DSGVO nennt keine Tageszahl: Daten werden so lange wie nötig für den Zweck gespeichert (Art. 5 Abs. 1 lit. e). Für feste Kameras sieht Art. 8 der Richtlinie bis zu 15 Arbeitstage ohne Vorfall vor, 30 Tage bei einem Vorfall gegen den Verantwortlichen und 3 Monate, wenn er Dritte betrifft. Mehr im Leitfaden zur Speicherdauer von Videoaufnahmen.
Der Clip, der einen Vorfall belegt, wird mit dem Vorfallbericht verknüpft; der Rest wird nach der festgelegten Frist gelöscht.
Brauchen wir für Bodycams eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Sie ist Pflicht bei systematischem, umfangreichem Einsatz in öffentlich zugänglichen Bereichen. In allen anderen Fällen ist sie der beste Nachweis, dass Sie Zweck, Notwendigkeit und Risiken vorab abgewogen haben.
Art. 35 DSGVO verlangt eine Folgenabschätzung vor der Verarbeitung, wenn diese, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, voraussichtlich ein hohes Risiko birgt (Abs. 1), insbesondere bei systematischer umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Abs. 3 lit. c). Die Liste der Behörde (Entscheidung 65/2018, Regierungsanzeiger Β΄ 1622/10-5-2019, Punkt 1.5) umfasst systematische, umfangreiche Überwachung per Videoüberwachung „oder mit jedem anderen Mittel“ an öffentlich zugänglichen Orten.
Nach Art. 35 Abs. 7 enthält die Abschätzung mindestens:
- eine systematische Beschreibung der Verarbeitung und ihrer Zwecke, gegebenenfalls mit dem berechtigten Interesse;
- eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit;
- eine Bewertung der Risiken für die Rechte der Betroffenen;
- die geplanten Abhilfemaßnahmen.
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Auf einen Blick
- Die griechische Datenschutzbehörde hat nach unserer Recherche keine Leitlinie zu Bodycams im privaten Sicherheitsdienst erlassen (14. Oktober 2026).
- Die Richtlinie 1/2011 betrifft fest installierte Anlagen; Bodycams fallen unter die DSGVO, die Richtlinie dient als Maßstab.
- Schriftlicher Zweck, Aufnahme nur bei Vorfällen, Information im Moment der Aufnahme, keine Bewertung der Wachleute anhand der Aufnahmen.
- Ton nur mit gesonderter Begründung; löschen, sobald nicht mehr nötig, mit den Fristen aus Art. 8 der Richtlinie als sicherem Maßstab.
- Eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz: Pflicht bei systematischer, umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Orte.
Häufige Fragen
Brauchen Wachleute in Griechenland eine Genehmigung der Datenschutzbehörde für Bodycams?
Wir haben keine eigene Regel gefunden, die eine Genehmigung verlangt. Es gilt die DSGVO: Zweck, Information, Datenminimierung, Speicherdauer und gegebenenfalls eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz.
Darf eine Wachperson die ganze Schicht mit der Bodycam aufzeichnen?
Die DSGVO erlaubt nur die für den Zweck nötigen Daten. Daueraufzeichnung ist kaum zu begründen; Aufnahme nur bei Vorfällen ist die sicherste Praxis.
Dürfen Bodycam-Aufnahmen zur Bewertung der Wachperson genutzt werden?
Für Videoüberwachung verbietet das Gesetz 4624/2019 (Art. 27 Abs. 7), Aufnahmen zur Leistungsbewertung von Beschäftigten zu nutzen. Wenden Sie dieselbe Regel auf Bodycams an.
Quellen
Jeder rechtliche oder lohnbezogene Punkt in diesem Ratgeber wurde anhand der folgenden amtlichen Quellen geprüft.
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Βιντεοεπιτήρηση: εισαγωγή (ΓΚΠΔ, ν. 4624/2019, οδηγία 1/2011)Geprüft
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Οδηγία 1/2011 για τα συστήματα βιντεοεπιτήρησηςGeprüft
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Απόφαση 59/2018, κάμερα ενσωματωμένη στη στολή αστυνομικούGeprüft
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Απόφαση 65/2018, κατάλογος πράξεων που απαιτούν εκτίμηση αντικτύπου (ΦΕΚ Β΄ 1622/10-5-2019)Geprüft
- Κανονισμός (ΕΕ) 2016/679 (ΓΚΠΔ), άρθρα 5, 13 και 35 — EUR-LexGeprüft
- Ν. 4624/2019, άρθρο 27 — επεξεργασία δεδομένων στο πλαίσιο εργασιακών σχέσεων (taxheaven.gr)Geprüft
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