Notwehr und Gewaltanwendung: die rechtlichen Grenzen für Sicherheitspersonal
Eine Wachkraft in Griechenland darf Gewalt nur in Notwehr anwenden: um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen Menschen abzuwehren, und nur im erforderlichen Maß (Art. 22 StGB). Wer dieses Maß überschreitet, macht sich strafbar (Art. 23). Der Beruf gibt kein zusätzliches Recht auf Gewalt, und das Gesetz 2518/1997 verbietet Mittel, die Dritte schädigen oder gefährden. In der Praxis kommt es bei einer guten Wachkraft fast nie so weit: Abstand halten, deeskalieren, sich zurückziehen, wo möglich, 100 oder 112 anrufen und alles dokumentieren.
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Was sagt das griechische Gesetz zur Notwehr?
Dass eine Tat in Notwehr nicht rechtswidrig ist, wenn sie die erforderliche Verletzung des Angreifers ist, um sich selbst oder einen anderen gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Sie gilt für eine Wachkraft wie für jeden anderen – nicht mehr und nicht weniger.
Artikel 22 des Strafgesetzbuchs hat drei Elemente, die alle zusammen vorliegen müssen:
- Ein gegenwärtiger Angriff: Er findet jetzt statt. Keine Drohung für später, kein bereits beendeter Angriff.
- Ein rechtswidriger Angriff: keine rechtmäßige Handlung, etwa ein Polizist, der seine Arbeit tut.
- Verteidigung eines Menschen: „sich selbst oder einen anderen“, wie es im Artikel heißt. Für einen Gegenstand oder Ware riskieren Sie keine körperliche Auseinandersetzung; Sie dokumentieren und rufen die Polizei.
Den größeren Rahmen – was eine Wachkraft sonst darf und nicht darf, von der Festnahme bis zur Taschenkontrolle – zeigt der Ratgeber Was darf ein Sicherheitsmitarbeiter – und was nicht?.
Wie viel Gewalt ist „erforderlich“ – und was, wenn ich sie überschreite?
Das erforderliche Maß richtet sich nach der Gefährlichkeit des Angriffs, der Art des drohenden Schadens, Art und Intensität des Angriffs und den übrigen Umständen. Wer es überschreitet, macht sich strafbar.
Nicht die Wachkraft legt das Maß im Moment fest; das Gesetz sagt, nach welchen Kriterien es beurteilt wird (Artikel 22 §3). Alles, was Sie tun, müssen Sie danach Schritt für Schritt erklären können: was der andere tat, womit er drohte, warum es keinen anderen Weg gab.
- Vorsätzliche Überschreitung: strafbar, mit gemilderter Strafe (Artikel 23).
- Fahrlässige Überschreitung: strafbar nach den Vorschriften über Fahrlässigkeit.
- Überschreitung aus Furcht oder Verwirrung, die der Angriff ausgelöst hat: bleibt straflos.
Bauen Sie Ihre Arbeit nicht auf der Furcht-Ausnahme auf. Sichere Praxis heißt, es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass das Maß beurteilt werden muss: Hört der Angriff auf oder entfernt sich der andere, hören auch Sie auf.
Gilt der „Notstand“ für eine Wachkraft?
Artikel 25 StGB erfasst die Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr, wenn der verursachte Schaden deutlich geringer ist als der drohende. §2 bestimmt aber, dass er nicht für jemanden gilt, der die Pflicht hat, sich der drohenden Gefahr auszusetzen.
Nach Artikel 25 §1 ist eine Tat nicht rechtswidrig, die begangen wird, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare und nicht selbst verschuldete Gefahr für Person oder Eigentum des Täters oder eines anderen abzuwenden, sofern der verursachte Schaden nach Art und Bedeutung deutlich geringer ist als der drohende.
Absatz 2 lautet in Übersetzung: „Die vorstehende Bestimmung gilt nicht für den, der die Pflicht hat, sich der drohenden Gefahr auszusetzen.“ Wer diese Pflicht hat, nennt das Gesetz nicht. Ob und wann das eine Wachkraft betrifft, entscheidet dieser Ratgeber nicht; das ist eine Frage für einen Juristen, je nach Posten und Lage.
Stützen Sie keine Entscheidung auf Ihrem Posten auf Artikel 25. Bei Gefahr haben Menschen Vorrang, der Anruf bei 112 und Ihre Postenanweisungen.
Welche Mittel darf eine Wachkraft nicht einsetzen?
Jedes Mittel und jede Methode, die Dritten Schaden, Verletzung oder Belästigung zufügen oder die Sicherheit der Bürger gefährden kann. Hunde sind an öffentlichen und öffentlich zugänglichen Orten verboten.
Das Gesetz 2518/1997 (Art. 4 §1 ζ, der über §2 α auch das Sicherheitspersonal bindet) verbietet Mittel und Methoden, die Dritten Schaden, Verletzung oder Belästigung zufügen oder die Sicherheit der Bürger gefährden können.
- Hunde: verboten an öffentlichen und öffentlich zugänglichen Orten; erlaubt nur in bewachten Gebäuden oder Grundstücken oder in umschlossenen Bereichen.
- Improvisierte „Hilfsmittel“: Was Ihre Postenanweisungen nicht vorsehen, tragen und benutzen Sie nicht.
- Waffen: nicht Thema dieses Ratgebers. Hat Ihr Posten mit Waffen zu tun, kommen die Regeln von Ihrer Firma und aus dem Gesetz, nicht von hier.
Wie vermeidet eine Wachkraft, dass es zur Gewalt kommt?
Mit Abstand, ruhigen Worten, einem Fluchtweg und einem frühen Ruf nach Hilfe. Sich zurückzuziehen, wo es möglich ist, ist kein Versagen, sondern die sicherste Wahl für alle.
Das Folgende ist Berufspraxis, kein Gesetz. Ziel ist, dass der „gegenwärtige Angriff“ aus Artikel 22 gar nicht erst entsteht.
- Abstand: außer Armreichweite bleiben, möglichst mit etwas dazwischen (Tresen, Tür).
- Ausweg: Wissen Sie immer, wo Sie hinauskommen; lassen Sie sich nicht in die Enge treiben.
- Stimme und Haltung: leise, langsam, offene Hände, einfache Sätze. Keine Drohungen, kein „polizeiliches“ Auftreten.
- Nicht verfolgen: Wer mit einem Gegenstand geht, greift Sie nicht an. Beschreibung und Richtung notieren, 100 anrufen.
- Früh anrufen: Polizei unter 100 und Aufsicht, bevor die Lage eskaliert, nicht danach.
- Allein im Dienst? Siehe den Ratgeber zur Sicherheit von Alleinarbeitenden im Wachdienst.
Was tut eine Wachkraft nach einem gewaltsamen Vorfall?
Zuerst die Menschen: 112 für jeden Verletzten, Erste Hilfe nur so weit, wie Sie ausgebildet sind. Dann die Polizei unter 100, die Aufsicht und ein schriftlicher Vorfallbericht, solange die Fakten frisch sind.
- Sicherheit: Entfernen Sie sich aus der Gefahr, wenn sie anhält.
- 112 für jeden Verletzten – auch den Angreifer. Das ist die einheitliche europäische Notrufnummer, kostenlos (Zivilschutz). Folgen Sie deren Anweisungen; Erste Hilfe nur so weit, wie Sie ausgebildet sind.
- 100 für die Polizei, die Nummer für sofortiges polizeiliches Einschreiten (Griechische Polizei).
- Aufsicht oder Einsatzzentrale, wie es die Postenanweisungen vorsehen.
- Bericht: Schreiben Sie den Vorfallbericht mit Fakten und Uhrzeiten – was der andere tat, was Sie taten und warum, Zeugen. Nichts beschönigen, nichts vermuten.
Bei einem echten Vorfall entscheidet die Polizei. Geraten Sie in ein Verfahren, holen Sie Rechtsrat ein – dieser Ratgeber ersetzt ihn nicht. Zu den ersten Minuten einer Krise siehe die ersten 10 Minuten.
Auf einen Blick
- Gewalt nur in Notwehr: ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf einen Menschen, abgewehrt im erforderlichen Maß (Art. 22 StGB).
- Überschreitung ist strafbar (Art. 23); hören Sie auf, sobald der Angriff aufhört.
- Der Notstand (Art. 25) gilt nicht für den, der die Pflicht hat, sich der Gefahr auszusetzen – stützen Sie keine Entscheidung darauf.
- Mittel, die Dritte schädigen oder gefährden, sind verboten; Hunde nur in bewachten oder umschlossenen Bereichen (Gesetz 2518/1997).
- In der Praxis: Abstand, Deeskalation, Rückzug, 100 oder 112, schriftlicher Bericht.
Häufige Fragen
Darf eine Wachkraft jemanden schlagen, um Ware zu schützen?
Artikel 22 StGB spricht von der Verteidigung „seiner selbst oder eines anderen“ gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Wer mit einem Gegenstand geht, greift Sie nicht an. Dokumentieren, 100 anrufen und die Polizei handeln lassen.
Wird eine Wachkraft bestraft, wenn sie die Notwehr überschreitet?
Ja. Nach Artikel 23 StGB wird vorsätzliche Überschreitung mit gemilderter Strafe und fahrlässige nach den Vorschriften über Fahrlässigkeit bestraft. Straflos bleibt sie nur, wenn sie auf Furcht oder Verwirrung durch den Angriff beruht.
Wen ruft eine Wachkraft nach einem gewaltsamen Vorfall zuerst an?
Ist jemand verletzt, die 112, die einheitliche europäische Notrufnummer. Für die Polizei die 100. Dann die Aufsicht, wie es die Postenanweisungen vorsehen, und anschließend schreibt sie den Vorfallbericht.
Quellen
Jeder rechtliche oder lohnbezogene Punkt in diesem Ratgeber wurde anhand der folgenden amtlichen Quellen geprüft.
- Ποινικός Κώδικας (Ν. 4619/2019), άρθρο 22 — άμυναGeprüft
- Ποινικός Κώδικας (Ν. 4619/2019), άρθρο 23 — υπέρβαση άμυναςGeprüft
- Ποινικός Κώδικας (Ν. 4619/2019), άρθρο 25 — κατάσταση ανάγκηςGeprüft
- Ν. 2518/1997 (ΦΕΚ Α΄ 164) — κωδικοποιημένο κείμενο, Ελληνική Αστυνομία: άρθρο 4 §1 (ζ) και §2 (α)Geprüft
- Ελληνική Αστυνομία — Άμεση επικοινωνία, τριψήφιοι αριθμοί (100)Geprüft
- Γενική Γραμματεία Πολιτικής Προστασίας — 112, ο ενιαίος ευρωπαϊκός αριθμός έκτακτης ανάγκηςGeprüft
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