Sicherheitskräfte beurteilen: faire, belegbare Kriterien
Eine Sicherheitskraft wird fair beurteilt, wenn sie nach denselben schriftlichen Kriterien wie alle Kollegen und anhand der Aufzeichnungen ihrer eigenen Arbeit bewertet wird: erledigte Rundgänge, Qualität der Berichte, Pünktlichkeit, Umgang mit Vorfällen und Rückmeldungen des Kunden. Das Ergebnis wird mit ihr in einem Gespräch besprochen, das auf Verbesserung zielt, nicht auf Strafe. Die Kameras des Objekts werden nicht zur Beurteilung von Beschäftigten genutzt.
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Nach welchen Kriterien wird eine Sicherheitskraft beurteilt?
Nach fünf Kriterien, die Spuren hinterlassen: Rundgänge, Berichte, Pünktlichkeit, Umgang mit Vorfällen und Kundenrückmeldungen. Jedes muss ein Dritter nachprüfen können.
- Erledigte Rundgänge: wie viele der geplanten Rundgänge mit allen Kontrollpunkten im Zeitfenster der Dienstanweisung stattfanden.
- Qualität der Berichte: ob die Schichtberichte vollständig, konkret und zeitnah geschrieben sind.
- Pünktlichkeit: Schichtbeginn und -ende zur Zeit, saubere Übergabe, kein unbesetzter Posten.
- Umgang mit Vorfällen: ob das Verfahren eingehalten wurde, wer wann informiert wurde und ob der Vorfallbericht trägt.
- Kundenrückmeldungen: schriftlich, datiert und an ein konkretes Ereignis gebunden – kein allgemeiner Eindruck.
Beurteilen Sie nichts, was Sie nicht vorher festgelegt haben. Steht in der Dienstanweisung nicht, wie viele Rundgänge vorgesehen sind, lässt sich „erledigte Rundgänge“ nicht messen.
Woher kommen die Belege für eine Beurteilung?
Aus den Aufzeichnungen, die die Schicht ohnehin erzeugt: Kontrollpunkt-Scans, Berichte mit Zeitstempel, Anwesenheit, Vorfallberichte und protokollierte Besuche des Vorgesetzten. Was nicht aufgezeichnet ist, bleibt außen vor.
Ein Vorgesetzter braucht kein neues Überwachungssystem, um zu beurteilen. Er braucht die vorhandenen Aufzeichnungen, gesammelt für denselben Zeitraum. Kontrollpunkt-Rundgänge liefern Zeit und Ort, der Schichtbericht, was die Sicherheitskraft gesehen hat, die Besuche des Objektleiters einen unabhängigen Blick.
- Derselbe Zeitraum für alle, zum Beispiel das letzte Quartal.
- Zahlen mit Kontext: Ein wegen eines Vorfalls ausgelassener Rundgang ist keine Nachlässigkeit.
- Jeder negative Befund hat ein Datum und die Aufzeichnung, die ihn zeigt.
- Positives wird ebenso festgehalten: Ein gut gelöster Vorfall ist ein Beleg.
Bei OVIT laufen Rundgänge, Vorfälle und Berichte in der Plattform Guardly zusammen; die Beurteilung stützt sich also auf dasselbe Bild, das auch die Einsatzzentrale sieht.
Wie stelle ich sicher, dass die Beurteilung fair ist?
Dieselben Kriterien für alle, schriftlich und im Voraus bekannt, angewandt auf denselben Zeitraum und dokumentiert. Die Sicherheitskraft weiß, woran sie gemessen wird, bevor sie gemessen wird.
- Schriftliche Kriterien: ein Bogen für alle auf gleichartigen Posten, den die Sicherheitskraft vom ersten Tag an kennt.
- Vergleichbare Posten: Ein Nachtposten mit vielen Rundgängen ist nicht mit einem Tagesempfang vergleichbar; vergleichen Sie Gleiches mit Gleichem.
- Dokumentation: Jede Bewertung verweist auf eine Aufzeichnung, nicht auf Erinnerung oder Hörensagen.
- Recht auf Stellungnahme: Die Sicherheitskraft kann die Beurteilung schriftlich kommentieren; der Kommentar bleibt in der Akte.
- Zweite Sicht: Eine negative Beurteilung prüft eine zweite Führungskraft.
Eine Kundenbeschwerde ist ein Prüfauftrag, kein Urteil. Gleichen Sie sie mit den Schichtaufzeichnungen ab, bevor sie in die Beurteilung eingeht.
Wie läuft das Beurteilungsgespräch mit der Sicherheitskraft?
Unter vier Augen, mit den Belegen auf dem Tisch, beginnend mit dem, was gut lief, und endend mit zwei oder drei konkreten Zielen. Es geht um eine bessere nächste Schicht, nicht um eine Abrechnung.
- Vorbereitung: Der Vorgesetzte bringt die Aufzeichnungen des Zeitraums und den Kriterienbogen mit.
- Was gut lief: konkret, mit Beispiel und Datum.
- Was besser werden muss: ein Befund nach dem anderen, mit der Aufzeichnung dazu, und der Frage „Was ist passiert?“ vor jeder Schlussfolgerung.
- Was die Sicherheitskraft braucht: Schulung, klarere Dienstanweisungen, Ausrüstung, eine andere Schicht.
- Ziele: zwei oder drei, messbar, mit einem Termin zur Nachkontrolle.
- Schriftliche Zusammenfassung: von der Sicherheitskraft unterschrieben oder kommentiert und zur Akte genommen.
Eine Beurteilung, die nur für Rügen benutzt wird, bringt Sicherheitskräften bei, Probleme zu verschweigen. Wer weiß, dass ein ausgelassener Rundgang fair besprochen wird, schreibt ihn in den Bericht, statt ihn zu vertuschen – und genau das will der Kunde.
Darf ich Sicherheitskräfte per Videoüberwachung beurteilen?
Nein. Laut der griechischen Datenschutzbehörde darf Videoüberwachung nicht zur Überwachung oder Beurteilung von Beschäftigten genutzt werden (Art. 27 Gesetz 4624/2019).
Die griechische Datenschutzbehörde sagt das ausdrücklich. Die Kameras eines Objekts dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten; sie sind kein Werkzeug, um zu messen, wie viel sich eine Sicherheitskraft bewegt oder wann sie sitzt. Die allgemeinen Regeln stehen im Ratgeber Videoüberwachung und DSGVO.
Die Beurteilung braucht sie nicht. Kontrollpunkte, Berichte mit Zeitstempel und protokollierte Besuche des Vorgesetzten liefern alle nötigen Belege – auf eine Weise, die die Sicherheitskraft im Voraus kennt.
Auf einen Blick
- Fünf Kriterien mit Spur: Rundgänge, Berichte, Pünktlichkeit, Umgang mit Vorfällen, Kundenrückmeldungen.
- Nur Aufgezeichnetes zählt, mit Datum und Beleg.
- Dieselben schriftlichen Kriterien für alle, im Voraus bekannt, mit Recht auf Stellungnahme.
- Das Gespräch endet mit zwei oder drei Verbesserungszielen, nicht mit einer Rüge.
- Videoüberwachung darf nicht zur Beurteilung von Beschäftigten dienen (Art. 27 Gesetz 4624/2019).
Häufige Fragen
Wie oft sollten Sicherheitskräfte beurteilt werden?
In einem festen Rhythmus, für alle gleich – zum Beispiel quartalsweise –, dazwischen kurze Gespräche, wenn etwas vorfällt. Ein fester Rhythmus macht Beurteilungen vergleichbar.
Kann der Kunde die Beurteilung einer Sicherheitskraft verlangen?
Der Kunde gibt Rückmeldungen, schriftlich und an ein konkretes Ereignis gebunden, die in die Kriterien einfließen. Die Beurteilung macht der Vorgesetzte des Dienstleisters und gleicht die Rückmeldungen mit den Schichtaufzeichnungen ab.
Darf ich Sicherheitskräfte anhand von Kameraaufnahmen beurteilen?
Nein. Die griechische Datenschutzbehörde stellt fest, dass Videoüberwachung nicht zur Überwachung oder Beurteilung von Beschäftigten genutzt werden darf (Art. 27 Gesetz 4624/2019).
Quellen
Jeder rechtliche oder lohnbezogene Punkt in diesem Ratgeber wurde anhand der folgenden amtlichen Quellen geprüft.
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