Der Rechtsrahmen der privaten Sicherheit in Griechenland
Die private Sicherheit in Griechenland regelt das Gesetz 2518/1997: Die Firma braucht eine Betriebserlaubnis der griechischen Polizei, jede Wachkraft eine persönliche Arbeitserlaubnis der Kategorie A oder B, und Firma wie Personal unterstehen der Aufsicht der örtlichen Polizeibehörden. Darüber hinaus gilt wie für alle Beschäftigten das Arbeitsgesetzbuch (40-Stunden-Woche, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge), und Bewachungsunternehmen sind ausdrücklich in die digitale Arbeitskarte einbezogen. Wo Kameras laufen, gelten die DSGVO, das Gesetz 4624/2019 und die Richtlinie 1/2011 der griechischen Datenschutzbehörde. Dieser Ratgeber ist die Landkarte; jeder Abschnitt verweist auf den ausführlichen Ratgeber.
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Welches Gesetz regelt die private Sicherheit in Griechenland?
Das Gesetz 2518/1997 (Amtsblatt Α΄ 164) in der geltenden Fassung – unter anderem geändert durch das Gesetz 5187/2025. Es legt fest, was Sicherheitsdienstleistungen sind, welche Erlaubnisse nötig sind, welche Pflichten Firmen und Personal haben und welche Sanktionen drohen.
Die praktischste Quelle ist der konsolidierte Gesetzestext, den die griechische Polizei veröffentlicht. Nach Artikel 1 §1 sind Sicherheitsdienstleistungen unter anderem:
- die Überwachung oder Bewachung von Vermögen und Anlagen;
- der Schutz von Personen;
- der sichere Transport von Geld und Wertsachen in gepanzerten Fahrzeugen;
- der Schutz von Veranstaltungen, Ausstellungen, Kongressen und Sportereignissen;
- Sicherheitskontrollen an Flughäfen und Häfen, mit Genehmigung der zuständigen Behörde;
- Installation, Wartung und Überwachung von Sicherheits- und Alarmanlagen sowie der Betrieb von Alarmempfangszentralen;
- Studien und Planung von Sicherheitsmaßnahmen und -systemen.
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens gilt das Gesetz teilweise auch für Beschäftigte, die die Räume ihres eigenen Unternehmens bewachen: Für sie gelten die Artikel 3, 4 §2, 5 und 6 (Art. 1 §3) – siehe eigenes Personal oder externe Firma. Zweitens berührt die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden (Art. 1 §4).
Welche Erlaubnis braucht eine Sicherheitsfirma?
Eine besondere Betriebserlaubnis, die der Stabschef des Hauptquartiers der griechischen Polizei nach Stellungnahme eines dreiköpfigen Ausschusses erteilt. Sie ist nicht übertragbar, gilt fünf Jahre und wird nur verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
- Voraussetzungen: unter anderem Mindestalter 18, keine der im Gesetz aufgezählten rechtskräftigen Verurteilungen, keine psychische Erkrankung und kein Drogenkonsum, kein Hersteller oder Händler von Waffen (Art. 2 §1). Bei einer Aktiengesellschaft gelten sie für jedes Vorstandsmitglied und jeden Aktionär mit mindestens 15 %, und die Aktien müssen Namensaktien sein (Art. 2 §2).
- Laufzeit: fünf Jahre, verlängerbar um denselben Zeitraum; die Erlaubnis ist nicht übertragbar (Art. 2 §3), und jeder Wechsel der Rechtsform erfordert eine neue Erlaubnis (Art. 2 §2).
- Landesweite Geltung: Die Firma darf im ganzen Land tätig sein (Art. 2 §6).
- Firmenname und Unterlagen: der Zusatz «ιδιωτική επιχείρηση παροχής υπηρεσιών ασφαλείας» (privates Sicherheitsdienstleistungsunternehmen) im Namen und die Erlaubnisnummer auf den Unterlagen (Art. 4 §1α, geändert durch Art. 159 des Gesetzes 5187/2025). Formulierungen, die den Eindruck erwecken, sie vertrete eine Behörde, insbesondere die Polizei, sind verboten (Art. 4 §1β).
- Änderungen: Jede Änderung der Erlaubnisvoraussetzungen ist dem Polizeihauptquartier binnen 15 Tagen mitzuteilen (Art. 4 §1ι).
Wie Sie das vor der Unterschrift prüfen: Erlaubnis einer Sicherheitsfirma prüfen. Eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz nicht vor; sie wird im Vertrag vereinbart (Haftpflichtversicherung).
Welche Erlaubnis braucht eine Wachkraft?
Eine persönliche Arbeitserlaubnis der Kategorie A oder B, je nach Tätigkeit. Sie wird von der Polizeidirektion des Bezirks oder der Sicherheitsdirektion am Wohnort erteilt, gilt fünf Jahre und ist verlängerbar.
- Kategorie A: für Bewachung, Personenschutz, Werttransporte, Veranstaltungen, Kontrollen an Flughäfen und Häfen, Begleitschutz und die zugehörigen Studien – sowie für Personen, die die Räume ihres eigenen Unternehmens bewachen (Art. 3 §2).
- Kategorie B: für Installation, Wartung und Überwachung von Sicherheits- und Alarmanlagen, Alarmempfangszentralen und die zugehörigen Studien (Art. 3 §3).
- Voraussetzungen: dieselben wie für die Betriebserlaubnis (Art. 2 §1) sowie ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsnachweis; bewaffnetes Personal muss zudem den Wehrdienst abgeleistet haben (Art. 3 §4).
- Erteilung und Gültigkeit: durch die Polizeidirektion des Bezirks oder die Sicherheitsdirektion am Wohnort (Art. 3 §5). Sie ist persönlich, gilt fünf Jahre und ist verlängerbar; gegen eine Ablehnung ist binnen 10 Tagen Beschwerde möglich (Art. 3 §6).
Die Schritte zur Erlaubnis: Wie werde ich Wachkraft in Griechenland?.
Eine Firma darf kein Personal ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen (Art. 4 §1ιδ). Arbeiten ohne Erlaubnis sowie die Einstellung oder Beauftragung einer Person ohne Erlaubnis sind Straftaten (Art. 8 §1).
Was muss eine Wachkraft im Dienst bei sich tragen?
Einen Dienstausweis für Sicherheitspersonal und ein besonderes Abzeichen mit der Aufschrift „PRIVATE SECURITY“ – in Uniform wie in Zivil. Beides stellt die Firma.
- Dienstausweis: Foto, Name, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum, Kategorie und Nummer der Arbeitserlaubnis und Firmenname, auf Griechisch und Englisch (Art. 6 §1).
- Abzeichen: Firmenname, Name des Inhabers, das Kürzel Ι.Ε.Π.Υ.Α. und „PRIVATE SECURITY“, getragen auf der linken Brustseite (Art. 6 §1).
- Uniform: Eine Firma kann eine Uniform verwenden, die für alle Firmen einheitlich ist (Art. 2 §5). Ohne Uniform erhält die Wachkraft eine persönliche Bescheinigung mit den Angaben der Firma, ihren eigenen Angaben, der Erlaubnisnummer und dem Einsatzort (Art. 4 §1γ).
- Grenzen: Das Personal darf nicht den Titel „Polizist“ oder Formulierungen verwenden, die eine Behördenvertretung vortäuschen (Art. 4 §2γ), und die Firma darf die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger nicht verletzen (Art. 4 §1στ).
Das Tragen von Waffen ist grundsätzlich verboten; das Gesetz erlaubt es nur ausnahmsweise, mit besonderer Erlaubnis, für die Bewachung bestimmter Objekte und für Werttransporte (Art. 5 §1–2).
Wer beaufsichtigt Sicherheitsfirmen?
Die örtlichen Polizeibehörden. Firmen und ihr Personal unterliegen deren Aufsicht und Kontrolle und müssen ihren Anweisungen folgen (Art. 7).
- Monatliche Personalliste: Bis zum letzten Tag jedes Monats meldet die Firma der örtlichen Polizei das Personal des Folgemonats, mit Erlaubnisnummern, Einsatzorten und ob Uniform getragen wird. Bei einem neuen Auftrag im laufenden Monat oder einer Änderung erfolgt die Meldung vor Arbeitsbeginn (Art. 4 §1ια).
- Schulung: Die Firma schult ihr Personal entsprechend den übertragenen Aufgaben (Art. 4 §1δ) – siehe Einarbeitung neuer Wachkräfte.
- Unterstützung: Bei einer Straftat leisten Firma und Personal der Polizei auf Verlangen Unterstützung; Unterstützung gegen öffentliche Versammlungen ist nicht erlaubt (Art. 7).
- Sanktionen: strafrechtliche, für Betrieb, Arbeit oder Einstellung ohne Erlaubnis (Art. 8), und verwaltungsrechtliche: Bußgelder sowie vorübergehender oder endgültiger Entzug der Betriebs- oder Arbeitserlaubnis (Art. 9).
Für Kunden heißt das etwas Einfaches: Die Erlaubnisnummern der Wachkräfte, die eine Firma schicken wird, sind der Polizei ohnehin jeden Monat gemeldet – sie kann sie Ihnen also nennen. Was Sie sonst fragen sollten: Fragen vor der Unterschrift.
Welches Arbeitsrecht gilt für Wachkräfte?
Das Arbeitsgesetzbuch (Präsidialdekret 62/2025), wie für alle Beschäftigten: 40 Stunden Vollzeit pro Woche, +25 % für Nachtarbeit und +75 % an Sonn- und Feiertagen. Bewachungsunternehmen sind zudem ausdrücklich in die digitale Arbeitskarte einbezogen.
- Arbeitszeit: Vollzeit sind 40 Stunden pro Woche in allen Branchen; Tarifverträge können weniger vorsehen (Artikel 189).
- Nacht: 25 % Zuschlag für Arbeit zwischen 22:00 und 06:00, in durchgehend oder nicht durchgehend arbeitenden Betrieben (Artikel 150).
- Sonn- und Feiertage: 75 % Zuschlag (Artikel 219).
- Digitale Arbeitskarte: Der Ministerialerlass 24595/2024 (Amtsblatt Β΄ 1966/2024) bezieht Unternehmen mit Haupttätigkeit Bewachung und Schutz (Tätigkeitscodes 8010 und 8020) ein. Die Karte erfasst Arbeitsbeginn und -ende, Pausen und Überschreitungen der Arbeitszeit in Echtzeit in ERGANI II (Artikel 580).
Ausführlich: Gehalt einer Wachkraft, Schichten und Arbeitszeiten, die digitale Arbeitskarte in der Bewachung und prüfen, ob eine Firma ihre Wachkräfte rechtmäßig bezahlt. Hier kommt auch der Preis ins Spiel, aber nur als Ausschlussgrund: Ein Angebot, das die Bewachungsstunden nicht rechtmäßig bezahlen kann, wird abgelehnt (das sehr niedrige Angebot).
Welche Regeln gelten für Kameras in einem bewachten Objekt?
Die DSGVO, das Gesetz 4624/2019 und die Richtlinie 1/2011 der Datenschutzbehörde, die laut Behörde weiterhin gilt. Eine Genehmigung oder Meldung ist nicht nötig, aber Kameras dürfen nicht zur Überwachung oder Bewertung von Beschäftigten dienen.
- Keine Genehmigung: Die griechische Datenschutzbehörde stellt klar, dass keine Genehmigung oder Meldung nötig ist. Die Überwachung oder Bewertung von Beschäftigten per Kamera ist verboten (Art. 27 Gesetz 4624/2019).
- Speicherdauer: Löschung spätestens nach 15 Arbeitstagen, wenn nichts vorfällt; bis zu 30 Tage bei einem Vorfall gegen den Verantwortlichen und bis zu 3 Monate bei einem Vorfall mit Dritten (Richtlinie 1/2011, Art. 8).
- Hinweisschild: gut sichtbar, bevor man den Kamerabereich betritt, mit dem Verantwortlichen, dem Zweck und der Kontaktstelle für Betroffenenrechte (Art. 12).
Ausführlich: Videoüberwachung und DSGVO im Unternehmen, wie lange Aufnahmen gespeichert werden, das Hinweisschild und Bodycams für Wachkräfte.
Auf einen Blick
- Das Kerngesetz ist das Gesetz 2518/1997: Betriebserlaubnis für die Firma, persönliche Arbeitserlaubnis A oder B für jede Wachkraft, beide fünf Jahre gültig und verlängerbar.
- Eine Arbeitserlaubnis der Kategorie A brauchen auch Personen, die die Räume ihres eigenen Unternehmens bewachen.
- Firmen stehen unter Aufsicht der örtlichen Polizei und melden ihr Personal monatlich mit Erlaubnisnummer und Einsatzort.
- Für Wachkräfte gilt das Arbeitsgesetzbuch (40 Stunden, +25 % nachts, +75 % an Sonn- und Feiertagen), und Bewachungsunternehmen nutzen die digitale Arbeitskarte.
- Für Kameras gelten DSGVO, Gesetz 4624/2019 und Richtlinie 1/2011: keine Genehmigung, keine Mitarbeiterüberwachung, Hinweisschild und kurze Speicherdauer.
Häufige Fragen
Welches Gesetz gilt für Sicherheitsfirmen in Griechenland?
Das Gesetz 2518/1997 (Amtsblatt Α΄ 164) in der geänderten Fassung, unter anderem durch das Gesetz 5187/2025. Es regelt Erlaubnisse, Pflichten, Aufsicht und Sanktionen.
Wer erteilt die Arbeitserlaubnis einer Wachkraft?
Die Polizeidirektion des Bezirks oder die Sicherheitsdirektion am Wohnort der Wachkraft (Gesetz 2518/1997, Art. 3 §5). Die Erlaubnis ist persönlich und gilt fünf Jahre.
Braucht ein Beschäftigter, der das eigene Unternehmen bewacht, eine Arbeitserlaubnis?
Ja. Das Gesetz verlangt eine Arbeitserlaubnis der Kategorie A auch für das Personal jedes Unternehmens, das mit der Bewachung der eigenen Räume betraut ist (Gesetz 2518/1997, Art. 1 §3 und 3 §2).
Quellen
Jeder rechtliche oder lohnbezogene Punkt in diesem Ratgeber wurde anhand der folgenden amtlichen Quellen geprüft.
- Ν. 2518/1997 (ΦΕΚ Α΄ 164) — κωδικοποιημένο κείμενο, Ελληνική Αστυνομία: άρθρα 1–9Geprüft
- Ν. 5187/2025 (ΦΕΚ Α΄ 48/21.3.2025), άρθρο 159 — τροποποίηση του άρθρου 4 §1 ν. 2518/1997Geprüft
- Κώδικας Εργατικού Δικαίου (π.δ. 62/2025), άρθρο 189 — πλήρης απασχόληση 40 ωρών εβδομαδιαίωςGeprüft
- Κώδικας Εργατικού Δικαίου (π.δ. 62/2025), άρθρο 150 — προσαύξηση 25% για νυχτερινή εργασία 22:00–06:00Geprüft
- Κώδικας Εργατικού Δικαίου (π.δ. 62/2025), άρθρο 219 — προσαύξηση 75% για Κυριακές και αργίεςGeprüft
- Κώδικας Εργατικού Δικαίου (π.δ. 62/2025), άρθρο 580 — ψηφιακή κάρτα εργασίαςGeprüft
- ΥΑ 24595/2024 (ΦΕΚ Β΄ 1966/2024) — ένταξη των επιχειρήσεων φύλαξης (ΚΑΔ 8010, 8020) στην ψηφιακή κάρτα εργασίαςGeprüft
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Βιντεοεπιτήρηση: εισαγωγήGeprüft
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων — Οδηγία 1/2011 για τα συστήματα βιντεοεπιτήρησης, άρθρα 8 και 12Geprüft
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